Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Von Bundestag und Bundesrat verabschiedet: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz,
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen.
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juli 2026,
Die Lage der deutschen Wirtschaft zeigt sich zur Jahresmitte leicht aufgehellt. Nachdem die Eskalation des Krieges im Nahen Osten die Konjunktur im Frühjahr über steigende Energiepreise und Lieferkettenstörungen spürbar belastete, deuten die jüngsten Indikatoren auf eine vorsichtige wirtschaftliche Stabilisierung hin. Das BMWE gibt einen Überblick.
Stilllegung einer Baustelle in Hannover-Nordstadt,
Das VG Hannover hat zwei gegen eine gewerberechtliche Stilllegung einer Baustelle gerichtete Eilanträge der Eigentümerinnen des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Hannover-Nordstadt abgelehnt (Az. 11 B 2758/26, 11 B 2760/26).
Digitaler Euro: EU-Parlament legt Verhandlungsmandat fest,
Am 09.07.2026 hat das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Verordnung über den digitalen Euro im Plenum formell angenommen. Damit ist der Weg für die Trilogverhandlungen geebnet.
Inkrafttreten der Beschlüsse der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung der BRAK,
Das BMJV hat der BRAK mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung vom 01.06.2026 zur Änderung der FAO keine Bedenken bestehen. Sie treten daher am 01.10.2026 in Kraft.
Verpachtete Ackerflächen zählen nicht zum Verwaltungsvermögen,
Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören lt. FG Düsseldorf auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt (Az. 4 K 384/24 F).


