Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ),
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ) neu bekannt gegeben (Az. III C 3 - S 7279/00059/002/093).
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH),
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zum Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (USt 1 TH) neu bekannt gegeben (Az. III C 3 - S 7279/00059/002/092).
Ausgleich von Rentenansprüchen nach einer Scheidung: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Anpassung des Versorgungsausgleichs,
Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des BMJV beschlossen hat.
Zahlreiche Hürden behindern das De-Risking von China,
Obwohl die chinesische Regierung den Zugang zu Rohstoffen und Vorprodukten in jüngster Vergangenheit immer wieder als politisches Druckmittel eingesetzt hat, setzen viele Unternehmen lt. IfM Bonn weiterhin auf Zulieferungen aus China.
Müllabholung in weiten Teilen Lübecks erfolgt in Zukunft mit Gelben Tonnen,
Die Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen sei zudem geeignet, die Menge des recyclingfähigen Verpackungsmülls zu erhöhen. Die Mülltonnenpflicht sei auch verhältnismäßig. So das VG Schleswig-Holstein (Az. 6 A 88/22, 6 A 90/22, 6 A 91/22).
Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen (USt 1 TG),
Mit dem BMF-Schreiben wird das Muster zur Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen neu bekannt gegeben (Az. III C 3 - S 7279/00059/002/091).


