• Steuerberater Dr. Brüggemann in Hameln

    Steuerberater Dr. André Brüggemann - Ihr Berater für Hameln, das Weserbergland und darüber hinaus. Vereinbaren Sie einen Termin - ich freue mich auf Sie!

  • Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    Steuerberatung für Privatpersonen und Unternehmen

    "Um eine Steuererklärung abgeben zu können, muss man Philosoph sein; es ist zu schwierig für einen Mathematiker." Albert Einstein, Mathematiker, Physiker und Nobelpreisträger

    Ich helfe Ihnen bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten, damit Ihnen Zeit für die wichtigen Dinge im Leben bleibt.

  • Landwirtschaftliche Buchstelle

    Aufgrund einer agrarökonomischen Zusatzausbildung ist Steuerberater Dr. Brüggemann Ihr Experte im landwirt­schaftlichen Bereich. Regelmäßig besuchte Fortbildungen bilden die Grundlage für eine optimale Beratung.

Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuer­beratungs­leistungen und betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buch­führung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmens­nach­folge­beratung, steuerliche Gestaltungs­beratung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!






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RSS-Feed der DATEV eG : Nachrichten Steuern und Recht


Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften,

Donnerstag, 7. Mai 2026 11:39

Der Vorschlag ist Teil des sog. Omnibus VII-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.

BFH zu Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird,

Donnerstag, 7. Mai 2026 10:56

Der BFH entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen i. d. R. unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären (Az. VI R 30/24).

BFH: Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte – Anforderungen an eine Betriebsstätte gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG,

Donnerstag, 7. Mai 2026 10:47

Der BFH hatte zu entscheiden, ob und welche Bedeutung dem Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" und den damit in Zusammenhang stehenden Regelungen für die Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte i. S. v. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG zukommt (Az. III R 18/25).

BFH: Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen,

Donnerstag, 7. Mai 2026 10:45

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen die Rückausnahme des § 152 Abs. 3 Nr. 3 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass bezüglich der festgesetzten Steuer, der Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge auf die dem Feststellungsbescheid folgenden Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerbescheide der Gesellschafter abzustellen ist (Az. IV R 29/23).

BFH: Andere Gesetze i. S. d. § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern,

Donnerstag, 7. Mai 2026 10:43

Der BFH hat zur Entlastung von der Kaffeesteuer für ausländische Unternehmen, die im Inland keine Bücher führen, keine Jahresabschlüsse aufstellen und keine Betriebsstätte unterhalten bzw. zur Auslegung des § 32 Abs. 1 Satz 2 KaffeeStV und § 140 AO im Verbrauchsteuerrecht Stellung genommen (Az. VII R 4/25).

BFH zur Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit,

Donnerstag, 7. Mai 2026 10:41

Der BFH hat zu der Frage Stellung bezogen, ob Nachzahlungszinsen auf den Steuermehrbetrag für Umsatzsteuer wegen zu Unrecht als Vorsteuer abgezogenen ausländischen Steuern aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn der Rechnungsaussteller die Steuern ordnungsgemäß an die Finanzbehörde des anderen Mitgliedstaates abgeführt hat und eine Rechnungsberichtigung wegen Festsetzungsverjährung in dem anderen Mitgliedstaat nicht mehr möglich ist (Az. V R 8/24).



RSS-Feed des Bundesfinanzhofs : aktuelle Pressemitteilungen


Vollverzinsung nach § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht,

Donnerstag, 7. Mai 2026 9:59

Zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Hotelzimmermieten bei einem Veranstalter für Konferenzen, Events und Reisen,

Donnerstag, 7. Mai 2026 9:57

Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen,

Donnerstag, 7. Mai 2026 9:55

Handgeldzahlungen im Profisport,

Donnerstag, 23. April 2026 9:59

Terminvorschau: Verkündungstermine zu den Verfahren „Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg“ am Mittwoch, 20. Mai 2026, ab 9 Uhr im Bundesfinanzhof,

Mittwoch, 22. April 2026 13:00

„Passive“ Entstrickung in grenzüberschreitenden Sachverhalten,

Donnerstag, 9. April 2026 9:59