Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Auskunftspflicht: Schufa muss Auskunft über Scorewert erteilen,
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) muss mit aufsichtlichen Mitteln gegenüber der Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG einschreiten, damit diese ihrer Auskunftspflicht gemäß der DSGVO nachkommt. Dies hat das VG Wiesbaden entschieden (Az. 6 K 788/20.WI).
Zu viele Überstunden: Arbeitszeiterfassung gilt auch für Großkanzlei-Associates,
Eine internationale Großkanzlei muss die Arbeitszeiten ihrer (Senior) Associates erfassen - und die Höchstarbeitszeiten einhalten. Die BRAK berichtet über diese Entscheidung des VG Hamburg (Az. 21 K 1202/25).
Änderung des BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. Dezember 2023,
Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2023 wird geändert und ist größtenteils ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden (Az. IV B 2 - S 1300/00510/012/002).
Änderung des UStAE zum 31. Dezember 2025,
Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 2025 geändert worden ist, erneut geändert wird (Az. III C 3 - S 7015/00054/001/110).
Mittelstand ist die tragende Säule des dualen Ausbildungssystems,
Der Mittelstand bleibt die tragende Säule des deutschen dualen Ausbildungssystems. Im Jahr 2024 wurden rund 1,1 Millionen Menschen in mittelständischen Unternehmen ausgebildet – das waren mehr als 90 Prozent aller Auszubildenden in Deutschland. Das sind Ergebnisse einer Studie von KfW Research.
Bundesgerichtshof kippt Lufthansa-Nachzahlklausel,
Eine Fluggesellschaft darf sich nicht pauschal vorbehalten, von Passagieren eine Nachzahlung zu verlangen, wenn sie die gebuchten Flüge nicht vollständig und in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge antreten. Das sollte auch für Reisende gelten, bei denen sich erst nach der Buchung herausstellt, dass sie nur ein Teilstück der gebuchten Strecke abfliegen können. Die entsprechende Vertragsklausel der Lufthansa ist rechtswidrig, entschied der BGH nach einer Klage des vzbv (Az. X ZR 110/24).


