Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Anwaltshonorar: Abrechnung im 15-Min-Takt auch bei Unternehmen unzulässig,
Anwältinnen und Anwälte dürfen in ihren AGB nicht vorgeben, dass bei einem Stundenhonorar nur in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet wird, so entschied das OLG Düsseldorf (Az. 24 U 65/22). Dies gelte nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Unternehmensbefragung: Vier von fünf Unternehmen klagen über mehr Bürokratie,
Auch in den vergangenen drei Jahren ist der bürokratische Aufwand für Unternehmen in Deutschland deutlich gestiegen. Das zeigt eine Studie des IW Köln. Abhilfe leisten könnten mehr Selbstverpflichtungen und Vertrauen.
Wieder mehr Frauen an der Spitze mittelständischer Unternehmen,
An der Spitze mittelständischer Unternehmen in Deutschland sind wieder etwas mehr Frauen anzutreffen. Von den rund 3,87 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande wurden im Jahr 2025 lt. KfW-Mittelstandspanel rund 16 Prozent von einer Frau geführt. Ein Jahr zuvor waren es 14,3 Prozent, im Jahr 2022 sogar 19,7 Prozent.
Vereinbarung über Schnellladesäulen an bewirtschafteten Autobahnraststätten vergaberechtlich unzulässig,
Das OLG Düsseldorf hat heute entschieden, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht vergeben werden dürfen, ohne ein Vergabeverfahren durchzuführen (Az. VII Verg 29/22).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH,
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).
Keine Verarbeitung der Diagnosen in zur Erstattung eingereichten Rechnungen durch private Krankenversicherung zum Zweck des Angebots von Vorsorgeprogrammen,
Private Krankenversicherungsunternehmen sind ohne Einwilligung der betroffenen Versicherten nicht befugt, die von diesen zum Zweck der Erstattung eingereichten Rechnungen hinsichtlich der darin enthaltenen Diagnosen zu analysieren, um potenzielle Teilnehmer an Vorsorgeprogrammen zu ermitteln. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 6 C 7.24).


