Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Rechtsstreit um Kündigung einer Betriebsrätin,
Das ArbG Nürnberg hat der Kündigungsschutzklage einer Betriebsrätin gegen Siemens Energy stattgegeben. Es hat entschieden, dass die im November 2025 ausgesprochene fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet habe (Az. 9 Ca 6336/25)
Urteil in Sachen vzbv gegen PENNY Markt GmbH,
In dem Rechtsstreit des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die PENNY Markt GmbH hat das OLG Hamm die Klage abgewiesen, da keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar sei, allerdings die Revision zugelassen (Az. I-13 UKl 7/25).
Taxifahrer bekommt 104.836,73 Euro Bargeld nicht zurück,
Das VG Mainz hat entschieden, dass ein Taxifahrer keinen Anspruch auf Rückgabe von über 100.000 Euro Bargeld hat, da dessen Einziehung mangels nachgewiesenen rechtmäßigen Eigentums rechtmäßig war (Az. 1 K 91/25.MZ).
Die Indexierung des Bayerischen Familiengelds nach Maßgabe des Wohnmitgliedstaats der Kinder verstößt gegen das Unionsrecht,
Der EuGH hat entschieden, dass die nach dem Wohnort der Kinder gestaffelte Kürzung des Bayerischen Familiengelds gegen Unionsrecht verstößt und Deutschland damit seine Verpflichtungen verletzt hat (Az. C-642/24).
BFH zur Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG,
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob § 15a Abs. 1a EStG insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als die Vorschrift nachträgliche Einlagen eines Kommanditisten bei der Bemessung eines Verlustausgleichsvolumens für den horizontalen Verlustausgleich in zukünftigen Veranlagungszeiträumen unberücksichtigt lässt (Az. IV R 27/23).
BFH zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen,
Der BFH hatte zu klären, ob die Überlassung von Kühlräumen und -zellen zur Leichenaufbewahrung, von Räumlichkeiten zur Abhaltung von Trauerfeiern sowie die sog. hygienische Totenversorgung durch ein Bestattungsunternehmen eigenständige Hauptleistungen darstellt, die nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei sind (Az. V R 31/23).


