Als Steuerberater aus Hameln biete ich Ihnen auch überregional
sämtliche Steuerberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung
Steuerberatung Dr. Brüggemann bietet Ihnen das komplette Spektrum klassischer Steuerberaterleistungen, d.h. Buchführung und Gewinnermittlung, Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung, steuerliche Gestaltungsberatung, betriebswirtschaftliche Beratung u.v.m.!
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Öffentliche Konsultation zur EU Inc.,
Die EU-Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zu ihrem Verordnungsvorschlag für die Schaffung einer neuen europaweiten Gesellschaftsform, der EU Inc., durch.
IW halbiert Wachstumsprognose für 2026,
Die deutsche Wirtschaft kommt nicht aus der Krise. Der Iran.-Krieg mit seinen ansteigenden Energiepreisen und Lieferstörungen stoppt die erhoffte Erholung, zeigt die Konjunkturprognose des IW Köln.
EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards: Konsultation zu vereinfachten ESRS und einem freiwilligen Berichtsstandard,
Die EU-Kommission veröffentlichte einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtsstandards für große Unternehmen (ESRS) und einen Entwurf einer delegierten Verordnung für einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard.
„Stutenbissigkeit“ auf Weide,
Das LG Köln hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Stute beim ersten Aufeinandertreffen mit einer anderen Stute auf einer Weide durch einen Tritt verletzt und anschließend längere Zeit in einer Pferdeklinik behandelt werden musste. Es verurteilte beide Pferdehalter zu hälftiger Haftung (Az. 15 O 123/23).
Künstliche Intelligenz: Rat und Parlament einigen sich auf Vereinfachung und Straffung der Vorschriften,
Der Vorschlag ist Teil des sog. Omnibus VII-Gesetzgebungspakets im Rahmen der Vereinfachungsagenda der EU. Das Paket umfasst Vorschläge für zwei Verordnungen, mit denen der Rechtsrahmen der EU für den digitalen Bereich und die Umsetzung harmonisierter Vorschriften für KI vereinfacht werden sollen.
BFH zu Dienstreisen: Kein Werbungskostenabzug, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird,
Der BFH entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen i. d. R. unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären (Az. VI R 30/24).


